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Notfallrettung

1. Definition

Der Begriff Notfallrettung umfasst die notfallmedizinsche Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort sowie den Notfalltransport.

2. Hintergrund

Die Notfallrettung hat die Aufgabe, in medizinischen Notfällen lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen oder weitergehende, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Zum Einsatz kommen ausgebildetes Fachpersonal und die nötigen Rettungsmittel.

3. Durchführung

Der öffentliche Rettungsdienst ist eine kommunale Aufgabe. Er wird meist durch den Landkreis oder die Kommune getragen und beaufsichtigt. In Bayern erledigen diese Aufgabe Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung.

Zusätzlich zu öffentlich-rechtlichen Trägern können Werksfeuerwehren auch eigene Rettungswagen betreiben, die im öffentlichen Rettungsdienst mitwirken.

4. Organisationen

Der Rettungsdienst wird von verschiedenen Organisationen durchgeführt, dazu zählen u.a.:

5. Quelle

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13.11.2022, 17:38
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