Notfallrettung
Definition
Der Begriff Notfallrettung umfasst die notfallmedizinsche Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort sowie den Notfalltransport.
Hintergrund
Die Notfallrettung hat die Aufgabe, in medizinischen Notfällen lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen oder weitergehende, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Zum Einsatz kommen ausgebildetes Fachpersonal und die nötigen Rettungsmittel.
Durchführung
Der öffentliche Rettungsdienst ist eine kommunale Aufgabe. Er wird meist durch den Landkreis oder die Kommune getragen und beaufsichtigt. In Bayern erledigen diese Aufgabe Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung.
Zusätzlich zu öffentlich-rechtlichen Trägern können Werksfeuerwehren auch eigene Rettungswagen betreiben, die im öffentlichen Rettungsdienst mitwirken.
Organisationen
Der Rettungsdienst wird von verschiedenen Organisationen durchgeführt, dazu zählen u.a.:
- Hilfsorganistionen, wie das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Arbeiter-Samariter-Bund oder die DLRG
- kommunale Rettungsdienstunternehmen
- privatwirtschaftlich geführte Unternehmen
- Berufsfeuerwehren
- Werkfeuerwehren
- Bundeswehr
Quelle
- Bayerische Staatskanzlei; Begriffsbestimmungen abgerufen am 09.11.2022
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