Positivliste
Synonym: Vorschlagsliste
Definition
Unter einer Positivliste versteht man ein Verzeichnis, das alle Arzneimittel aufführt, die zu Lasten eines Versicherungsträgers (z.B. der GKV) verordnet werden können. Im Umkehrschluss sind Arzneimittel, die nicht in der Positivliste erscheinen, nicht zu Lasten des jeweiligen Systems verordnungsfähig.
Den umgekehrten Ansatz stellt eine Negativliste dar.
Hintergrund
Mit Ausnahme von Deutschland führen die meisten europäischen Länder Positivlisten für Arzneimittel. Auch die Schweiz hat mit einer Spezialitätenliste die Idee von einer durch Experten geprüften Auswahl von erstattungsfähigen Medikamenten umgesetzt.
In Deutschland wurde 1992 im Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) die Einführung einer Positivliste geplant. Trotz mehrfacher Anläufe wurde die Idee jedoch nicht umgesetzt. Die Verabschiedung eines Arzneimittel-Positivlistengesetzes (AMPoLG) wurde zuletzt 2003 zurückgestellt.
Deutschland verfügt aber durch die mit dem AMNOG eingeführte Nutzenbewertung von neu zugelassenen Arzneimitteln über ein Steuerungsinstrument, das mit der Positivliste vergleichbar ist. Arzneimittel, die einen Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen können, sind grundsätzlich zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden in eine bestehende Festbetragsgruppe eingeordnet, was im Effekt durch die daraus resultierende Unwirtschaftlichkeit einem Marktausschluss gleichkommt.
um diese Funktion zu nutzen.