Negativliste
Synonyme: Liste ausgeschlossener Arzneimittel, Liste nicht erstattungsfähiger Arzneimittel
Definition
Die Negativliste ist eine Aufstellung von Arzneimitteln, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Sie dient als verbindliche Ausschlussliste und regelt, welche Medikamente durch einen Arzt nicht zulasten der GKV verschrieben werden dürfen. Die Negativliste wird vom gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) erstellt.
Hintergrund
Die Negativliste unterscheidet sich von der Positivliste, die eine Auswahl von Arzneimitteln enthält, die als verordnungs- und erstattungsfähig gelten. Während die Negativliste ausschließlich Ausschlüsse definiert, legt die Positivliste verbindlich fest, welche Medikamente von den Krankenkassen übernommen werden.
Die Einführung von Negativlisten in der Arzneimittelversorgung soll die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen sichern und die Ausgaben der Krankenkassen begrenzen. Auf der Liste stehen in der Regel Arzneimittel, die entweder als nicht notwendig, nicht wirtschaftlich oder therapeutisch wenig geeignet eingestuft werden. Beispiele sind Mittel, deren Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen ist, die als Lifestyle- oder Bagatellarzneimittel gelten oder deren Zusatznutzen im Vergleich zu kostengünstigeren Alternativen gering ist.