Erstattungsfähigkeit
Definition
Hintergrund
Die Erstattungsfähigkeit kann sich auf diagnostische (z.B. MRT) oder therapeutische Maßnahmen beziehen (z.B. Arzneimittel oder medizinische Hilfsmittel). Die Erstattungsfähigkeit von medizinischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist im sogenannten Leistungskatalog der GKV dokumentiert. Die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Die Erstattungsfähigkeit einer medizinischen Leistung ist in der Regel an ihren Wirksamkeitsnachweis gebunden. Wenn es sich z.B. um Arzneimittel handelt, müssen sie klinische Prüfungen durchlaufen haben und für ihren Anwendungszweck zugelassen sein. Es gibt jedoch aus Ausnahmen. Homöopathika haben beispielsweise keinen anerkannten wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis erbracht und werden zur Zeit (2020) trotzdem von vielen Krankenversicherungen in Deutschland erstattet.
Umgekehrt können zugelassene und wissenschaftlich überprüfte medizinische Leistungen von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen sein. Häufig trifft das für neu entwickelte Leistungen zu, die noch kein medizinischer Mainstream sind. Diese Leistungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden, wenn er sie in Anspruch nehmen will.
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