Bagatellarzneimittel
Definition
Bagatellarzneimittel sind Arzneimittel, die zur Behandlung geringfügiger Gesundheitsstörungen dienen. Es handelt sich um OTC-Präparate zur Selbstmedikation, deren Einsatzgebiet leichte, vorübergehende Beschwerden sind, die keine ärztliche Behandlung erfordern.
Hintergrund
Im SGB V sind Bagatellarzneimittel wie folgt definiert:
"Bagatellarzneimittel sind Arzneimittel, die ihrer Zweckbestimmung nach nur zur Anwendung bei geringfügigen Gesundheitsstörungen bestimmt sind und deshalb von der Versorgung nach § 31 SGB V (Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung) ausgeschlossen sind."
Beispiele
Typische Beispiele für Bagatellarzneimittel sind Erkältungsmittel, Kopfschmerzmittel, Abführmittel, Vitaminpräparate, Nasensprays, Antitussiva oder Hautpflegemittel.
Bagatellarzneimittel werden in der Regel in Deutschland nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Eine Ausnahme gilt, wenn sie bei schwerwiegenden Erkrankungen als notwendige Begleittherapie eingesetzt werden (z. B. Hautpflegemittel bei Strahlentherapie).