Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie
Definition
Ein Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie (Pharmakologe und Toxikologe/Pharmakologin und Toxikologin) ist auf die Forschung und den Einsatz auf dem Gebiet der Arzneimittel spezialisierter Arzt.
Weiterbildungsziel
Das Ziel der Weiterbildung ist, aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Pharmakologie und Toxikologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildungszeit gliedert sich in
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie und
- 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1.
Weiterbildungsinhalt
Das Weiterbildungsziel ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den rechtlichen Grundlagen für Entwicklung, Zulassung und Umgang mit Arzneimitteln
- der Versuchsplanung, -durchführung und -auswertung von Studien einschließlich den ethischen Grundlagen zur Durchführung von Versuchen am Menschen und beim Tier
- biologischen Test- und Standardisierungsverfahren sowie den gebräuchlichen Untersuchungsverfahren und Messmethoden der Pharmakologie und Toxikologie einschließlich chemisch-analytischer, elektrophysiologischer, zell- und molekularbiologischer Verfahren
- der Analyse und Bewertung toxikologischer Wirkungen am Menschen einschließlich der medizinisch wichtigen Giften und deren Antidote
- der klinisch toxikologischen Beratung
- den theoretischen Grundlagen der (tier-)experimentellen Forschung zur Analyse der erwünschten bzw. schädlichen Wirkungen von Arzneistoffen und Fremdstoffen
- der experimentellen Erzeugung von kurativen und schädlichen Wirkungen beim Tier
- der experimentellen Erzeugung von Krankheiten sowie deren Beeinflussung durch Arzneistoffe und Fremdstoffe und deren Erfassung und Bewertung mit biochemischen, chemischen, immunologischen, mikrobiologischen, molekularbiologischen und physikalischen und physiologischen Methoden
- der Narkose und Analgesie von Versuchstieren
- verhaltenspharmakologischen Untersuchungsverfahren
- in-vitro-Methoden zur Untersuchung der Wirkung von Arzneistoffen und Fremdstoffen an isolierten Organen, Zellkulturen und subzellulären Reaktionssystemen
- Grundlagen morphologischer und histologischer Untersuchungsverfahren
- gebräuchlichen Isolations- und Analysemethoden zur Identifizierung und Quantifizierung von Arzneistoffen und Fremdstoffen und deren Metaboliten, z. B. in Körperflüssigkeiten und Umweltmedien
- Grundlagen der Analyse von Versuchsdaten, Biostatistik, Biometrie und Bioinformatik
- Dosis- Wirkungsbeziehungen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Mitwirkung an experimentellen-pharmakologisch- toxikologischen Studien
- pharmakologsch-toxikologische Experimente mit molekularbiologisch-biochemischen und integrativ-physiologischen Methoden
- Arzneimittelbewertungen
Toxikologe
Der Begriff "Toxikologe" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Neben Ärzten sind häufig auch nicht-ärztliche Naturwissenschaftler (z.B. Absolventen eines Studiums der Pharmazie, Biologie, Chemie, Molekularbiologie oder Biochemie) unter dieser Bezeichnung tätig.
um diese Funktion zu nutzen.