Nürnberger Kodex
Englisch: Nuremberg code
Definition
Der Nürnberger Kodex ist ein ethischer Richtlinienkatalog für medizinische und wissenschaftliche Experimente am Menschen. Er wurde 1947 als Ergebnis des Nürnberger Ärzteprozess formuliert, in dem deutsche Ärzte für Menschenversuche und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkriegs verurteilt wurden.
Hintergrund
Obwohl der Nürnberger Kodex in keinem Land rechtsverbindlich ist, ist er eines der wichtigsten Dokumente zur Ethik in der klinischen Forschung und hat die Grundsätze der Good Clinical Practice, die Deklaration von Helsinki, den Belmont-Report (National Commission for the Protection of Human Subjects of Biomedical and Behavioral Research, 1979) sowie die internationalen ethischen Richtlinien für gesundheitsbezogene Forschung am Menschen der CIOMS maßgeblich beeinflusst.
Aufbau
Der Nürnberger Kodex setzt sich aus zehn ethischen Prinzipien zusammen, die den Schutz von Versuchspersonen in der medizinischen Forschung sicherstellen sollen. Sie sind im Folgenden verkürzt dargestellt:
- Freiwilligkeit: Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.
- Gesellschaftlicher Nutzen: Der Versuch muss einen gesellschaftlichen Nutzen haben und nicht anders durchführbar sein.
- Adäquate Planung: Der Versuch ist so zu planen und aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse seine Durchführung rechtfertigen.
- Vermeidung von Leiden: Die Ausführung des Versuchs muss unnötiges Leiden und Verletzungen vermeiden.
- Schädigungsverbot: Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn Todesgefahr oder dauerhafte Schäden für die Versuchsperson zu erwarten sind.
- Nutzen-Risiko-Abwägung: Das Risiko des Experiments darf nicht größer sein als die humanitäre Bedeutung des zu erwartenden Nutzens.
- Ausreichende Vorbereitung: Eine ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen sind notwendig, um Verletzungen, bleibende Schäden oder Tod auszuschließen.
- Qualifiziertheit: Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen mit der gebotenen Vorsicht durchgeführt werden.
- Drop-Out-Option: Die Versuchsperson darf das Experiment jederzeit abbrechen, wenn ihr die Fortsetzung unmöglich erscheint.
- Abbruchs-Option: Der Versuchsleiter muss darauf vorbereitet sein, das Experiment abzubrechen, wenn er vermutet, dass eine Fortsetzung des Versuchs eine Verletzung, bleibende Schäden oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Quellen
- Wikipedia, Nürnberger Kodex
- Annas, George J, and Michael A Grodin (eds), The Nazi Doctors And The Nuremberg Code: Human Rights in Human Experimentation (New York, NY, 1992; online edn, Oxford Academic, 31 Oct. 2023)