Mallet-Zeh
Synonyme: Mallet-Zehe, Endgelenkhammerzeh
Englisch: mallet toe
Definition
Als Mallet-Zeh bezeichnet man eine Zehendeformität mit hammerartiger Fehlstellung des Zehenendglieds durch eine Beugekontraktur im distalen Interphalangealgelenk.
Abgrenzung
Hammerzehe | Krallenzehe | Mallet-Zeh | |
---|---|---|---|
Zehengrundgelenk (MTP) | normal/überstreckt | überstreckt | normal |
Zehenmittelgelenk (PIP) | gebeugt | gebeugt | normal |
Zehenendgelenk (DIP) | normal/überstreckt | gebeugt | gebeugt |
Klinik
Das Zehengrundgelenk und -mittelgelenk sind leicht überstreckt, das Zehenendgelenk befindet sich in fast rechtwinkliger Plantarflexion. Die Zehenkuppe steht in Kontakt mit dem Boden. Am häufigsten sind der 2. und 3. Zeh betroffen.
Ursachen
Bei Mallet-Zehen besteht wie bei der Hammerzehe ein Ungleichgewicht der intrinsischen und extrinsischen Fußmuskulatur. Man findet sie häufig zusammen mit anderen Fußveränderungen (z.B. Hallux valgus oder Spreizfuß). Meistens sind sie auf ungeeignete, zu enge Schuhe zurückzuführen, welche die Zehenspitzen zurückdrängen (z.B. High Heels).
Therapie
Die Behandlung erfolgt durch das Tragen bequemer Schuhe, die ausreichend Platz für die Zehen lassen und Physiotherapie. In ausgeprägten Fällen kann eine chirurgische Korrektur erfolgen.
siehe auch: Mallet-Finger
um diese Funktion zu nutzen.