Lebendgeburt
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Englisch: live birth
Definition
Eine Lebendgeburt ist eine Geburt, bei der das Kind lebend zur Welt kommt - unabhängig von Alter, Körpergewicht und Lebensdauer.
Rechtliches
In Deutschland wird im juristischen Sinne ein Neugeborenes als Lebendgeburt bezeichnet, falls nach der Durchtrennung der Nabelschnur mindestens eines der folgenden drei Lebenszeichen vorliegt:[1]
- Einsetzen der natürlichen Lungenatmung
- Feststellbarer kindlicher Herzschlag
- Pulsieren der Nabelschnur auf Seite des Kindes
Zeigt sich keines der genannten Merkmale, gilt die Leibesfrucht als eine Totgeburt, solange das Gewicht mindestens 500 Gramm beträgt oder mindestens die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. Sonst spricht man von einer Fehlgeburt.
In anderen Ländern gelten abweichende Definitionen. Dies hat Auswirkungen auf die statistische Datenerhebung.
Fachgebiete:
Geburtshilfe, Gynäkologie
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