Kremationsleichenschau
Synonym: Krematoriumsleichenschau, zweite Leichenschau
Definition
Die Kremationsleichenschau ist eine Leichenschau, die vor der Einäscherung (Kremation) eines Leichnams durchgeführt wird. Sie dient insbesondere dazu, die Identität des Verstorbenen zu bestätigen, die Vollständigkeit der Dokumente zu überprüfen sowie ein letztes Mal die Todesursache und Todesart zu prüfen. So soll sichergestellt werden, dass keine Umstände vorliegen, die gegen eine Einäscherung des Verstorbenen sprechen.
Durchführung
Die Krematoriumsleichenschau wird von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt. Dies ist i.d.R. ein Arzt aus dem zuständigen Institut für Rechtsmedizin bzw. Pathologie oder aus dem Gesundheitsamt, der dazu qualifiziert ist, eine ärztliche Leichenschau durchzuführen. Sobald der untersuchende Arzt während der Krematoriumsleichenschau Zweifel an der Identität und/oder der Todesart bzw. Todesursache des Verstorbenen hegt, obliegt es ihm, die Einäscherung des Toten zu stoppen und weitere Untersuchungen einzuleiten.
Gesetzeslage
Aktuell (2024) ist eine Krematoriumsleichenschau in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, außer im Bundesland Bayern, obligat. Das bedeutet, dass jeder Leichnam, unabhängig von der Todesart oder Todesursache, vor der Kremation einer letzten ärztlichen Krematoriumsleichenschau unterzogen wird.
In Bayern soll sie zum 01.04.2025 wieder eingeführt werden. In der Schweiz gibt es das Instrument der Krematoriumsleichenschau nicht.
Quellen
- Jackowski, Christian et al., 2015: Eine Dunkelziffer bei Tötungsdelikten in der Schweiz. Fiktion oder Realität?