Kostenerstattung
Definition
Die Kostenerstattung ist ein Modell der Abrechnung von Gesundheitsleistungen zwischen Leistungsempfänger (Patient), Leistungserbringer (z.B. Arzt) und Krankenversicherung. Dabei bezahlt der Leistungsempfänger die Gesundheitsleistung zunächst selbst, um in einem zweiten Schritt die Erstattung des verauslagten Geldbetrags durch seine Krankenversicherung einzufordern. Diesen Mechanismus bezeichnet man auch als Kostenerstattungsprinzip.
Einteilung
Kostenerstattung bei der PKV
Die Kostenerstattung ist ein typisches Merkmal der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Patient begleicht die Forderung seines Behandlers oder des Abrechnungsservices aus eigener Tasche und reicht die Belege dann zeitversetzt analog oder elektronisch bei seinem Versicherer ein. Der Versicherer übernimmt die entstandenen Kosten, in einem Umfang, der von den jeweiligen Tarifbedingungen abhängig ist und überweist den entsprechenden Geldbetrag dem Patienten.
Kostenerstattung bei der GKV
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dominiert das Sachleistungsprinzip. Eine Kostenerstattung ist allerdings unter bestimmten Voraussetzungen, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind, auch für GKV-Versicherte möglich, wird aber selten praktiziert. Seit 2004 können auf der Basis des GKV-Modernisierungsgesetzes alle GKV-Versicherten zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung wählen. Diese Möglichkeit wurde durch das GKV-Finanzierungsgesetz von 2010 weiter modifiziert. Seitdem kann der Versicherte die Kostenerstattung auf einzelne Versorgungsbereiche (z.B. Arzneimittel oder Krankenhausbehandlung) limitieren. Der Versicherte ist mindestens ein Quartal an seine Wahl gebunden. Die Kosten werden allerdings nur bis zu dem Betrag erstattet, der bei entsprechender Sachleistung der GKV angefallen wäre.
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