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Kontrahierungszwang (Apotheke)

Jonas Autenrieth
Apotheker/in
Dr. rer. nat. Janica Nolte
Dr. rer. nat. Janica Nolte
DocCheck Team
Jonas Autenrieth, Dr. rer. nat. Janica Nolte

Definition

Der Kontrahierungszwang besagt, dass Apotheken alle Rezepte beliefern müssen, die von Patienten vorgelegt werden. Diese Vertragspflicht ist gesetzlich in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgelegt. Die Apotheke ist in Einzelfällen vom Kontrahierungszwang entbunden, z.B. wenn ein Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch oder Rezeptfälschung vorliegt.

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Geprüfte Änderung
Bearbeitet von Janica Nolte am 30.05.2023 Geprüft von DocCheck
Letzter Edit: 30.05.2023, 09:30