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Kontrahierungszwang (Apotheke)

Lennart Piwowarczyk
Lennart Piwowarczyk
Pharmazeut/in | Pharmazie-Praktikant/in
Dr. rer. nat. Janica Nolte
Dr. rer. nat. Janica Nolte
DocCheck Team
Jonas Autenrieth, Lennart Piwowarczyk + 1

Definition

Der Kontrahierungszwang besagt, dass Apotheken alle Rezepte beliefern müssen, die von Patienten vorgelegt werden. Diese Vertragspflicht ist gesetzlich in der Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 4 ApBetrO) festgelegt. Die Apotheke ist in Einzelfällen vom Kontrahierungszwang entbunden, z.B. wenn ein Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch oder Rezeptfälschung vorliegt.

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