Unter einem Knochenleitungshörgerät versteht man ein Hörgerät, welches auf dem Prinzip der Knochenleitung beruht, d.h. sein Nutzsignal direkt auf den Knochen übertragt.
Jedes Hörgerät besteht aus einem Mikrophon, über das ein Nutzsignal aufgenommen wird, sowie aus einem Filter, einem Vorverstärker und einem individuell programmierbarem Audioprozessor, über den das aufgenommene Schallsignal bearbeitet wird. Hinzu kommen eine Verstärkerendstufe sowie ein ohrseitiger Wandler.
Bei einem Knochenleitungshörgerät übertragt der Wandler das Signal direkt auf den Knochen.
Bei den Knochenleitungsbügeln wird über einen Federbügel der Wandler an den Processus mastoideus gepresst. Diese Form wird vor allem bei Kindern, die jünger als zwei Jahre alt sind, angewendet.
Bei dieser Form von Knochenleitungshörgeräten wird eine Titanschraube in die Kortikalis über den Processus mastoideus eingebracht. Nach Einheilung der Schraube in den Knochen wird der Wandler am Ohr eingehängt und eingestellt.
Knochenleitungshörgeräte können bei allen Formen der Schallleitungsschwerhörigkeit verordnet werden, bei denen eine Operation zu keiner ausreichenden Verbesserung des Hörvermögens führt (z.B. Fehlbildungen im Bereich des äußeren Gehörganges).
Ein Hörgerät ist indiziert, wenn der Hörverlust auf dem Ohr, mit dem besser gehört wird, mindestens 30 Dezibel in einer der Frequenzen zwischen 500 und 3000 Hertz beträgt.
Auch eine gleichzeitig vorhandene Innenohrschwerhörigkeit von bis zu vierzig Dezibel kann mit einem Knochenleitungshörgerät behandelt werden.
Im Rahmen einer CROS-Versorgung kann bei einseitiger Taubheit das akustische Signal über Knochenleitung dem Ohr der Gegenseite zugeführt werden.
Tags: Hörgerät
Fachgebiete: Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Diese Seite wurde zuletzt am 11. August 2008 um 11:36 Uhr bearbeitet.
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