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Gerichtliche Obduktion

Dr. Katharina Obergruber
Arzt | Ärztin
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Definition

Die gerichtliche Obduktion ist eine durch die Strafverfolgungsbehörden angeordnete innere Leichenuntersuchung zur Klärung von Todesursache, Todesart und gegebenenfalls tatbezogenen Umständen. Sie dient vor allem der Aufklärung unklarer, nicht natürlicher oder verdächtiger Todesfälle und ist in den §§ 87 ff. StPO geregelt.

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Stichworte: Obduktion
Fachgebiete: Rechtsmedizin
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