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Gewalteinwirkung (Rechtsmedizin)

Dr. No
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Dr. No, Dr. Frank Antwerpes

Definition

Unter Gewalteinwirkung versteht man das Anwenden physischer, im weiteren Sinn auch psychischer Gewalt gegenüber einer Person. Dadurch entsteht ein körperlicher und/oder seelischer Schaden, der temporär oder dauerhaft bestehen kann.

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Stichworte: Gutachten, Verletzung
Fachgebiete: Rechtsmedizin
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