Gefahrenbereich (Bedrohungslage)
Definition
Der Gefahrenbereich bezeichnet Einsatzabschnitte innerhalb einer lebensbedrohlichen Einsatzlage, in denen ein hohes Gefährdungspotenzial für die eingesetzten Einsatzkräfte besteht. Die Einteilung dient dazu, den Schutz von Rettungsmitteln zu gewährleisten und den Einsatz koordiniert und strukturiert durchführen zu können.
Abgrenzung
In der Notfallmedizin existieren je nach Einsatzart weitere Gefahrenbereiche, z.B. die Rauchgrenze bei Bränden, Arbeitsbereiche bei der technischen Rettung eingeklemmter Personen, bei Einsätzen mit gefährlichen Chemikalien oder anderen Gefahrenquellen.
siehe auch: Gefahrenbereich
Hintergrund
In Bedrohungslagen werden zur Sicherheit der Einsatzkräfte Gefahrenbereiche definiert, für die festgelegt ist, welche Einheiten sich in diesen aufhalten und welche Maßnahmen dort durchgeführt werden dürfen. Sie werden anhand des Aufenthaltsortes der Täter sowie weiterer potentieller Gefahrenquellen (z.B. Sprengmittel) festgelegt. Dadurch können sich die Grenzen der Gefahrenbereiche im Laufe des Einsatzgeschehens ändern, da sie sich durch Änderungen der Lage (z.B. Wechsel des Aufenthaltsortes von Tätern) dynamisch an die neue Situation anpassen.
Einteilung
Die verschiedenen Zonen teilen sich wie folgt auf:
Rote Zone (Einwirkungsbereich)
In der roten Zone besteht unmittelbare Gefahr für die Einsatzkräfte. Hier sollten ausschließlich polizeiliche Kräfte tätig sein, um den Bereich zu sichern, gegen Täter vorzugehen oder Verletzte und Betroffene zu evakuieren. Lebensrettende Sofortmaßnahmen sind auf ein absolutes Minimum beschränkt, z.B. das Stillen lebensbedrohlicher Blutungen.
Bei einer dynamischen Änderung der Lage ist für nichtpolizeiliche Einsatzkräfte ein schnellstmöglicher Rückzug aus der Gefahrenzone anzustreben. Die Mitnahme von Verletzen bzw. Betroffenen aus dem neu gebildeten Gefahrenbereich sind unter der Beachtung des Eigenschutzes möglich.
Gelbe Zone (Erweiterter Gefahrenbereich)
Der gelbe Bereich ist der Übergangsbereich zwischen der unsicheren roten Zone und dem gesicherten grünen Bereich. Hier liegt der Fokus auf lebensrettenden Sofortmaßnahmen und der schnellen Überführung verletzter oder unverletzter Personen in den gesicherten Bereich.
Grüne Zone (Gesicherter Bereich)
In der grünen Zone besteht keine akute Gefahr für die Einsatzkräfte. Sie wird polizeilich gesichert und dient als Ort für Patientenablage, erweiterte Sichtung, Behandlung, Bereitstellung von Einsatzmitteln sowie die Koordination weiterer Maßnahmen durch die Einsatzleitung.
Quellen
- Bayerisches Staatsministerium: Handlungskonzeption für die Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen durch die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, abgerufen am 24.11.2025
- Wurmb et. al: Bewältigung von besonderen Bedrohungslagen, Notfall + Rettungsmedizin 2018, Springer-Verlag
- BKK: HEIKAT Handlungsempfehlung zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen bei einem Einsatz nach einem Anschlag, abgerufen a, 24.11.2025