Fachzahnarzt
Definition
Der Begriff Fachzahnarzt, kurz FZA, bezeichnet einen Zahnarzt, der nach der Approbation eine mehrjährige zahnärztliche Weiterbildung mit abschließender Fachzahnarztprüfung durchlaufen hat.
Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt dauert 3 Jahre. Die Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsinhalte sind durch die Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammern geregelt. Die Fachzahnarztausbildung kann bei weiterbildungsermächtigten zahnärztlichen Praxen und Universitätszahnkliniken erfolgen.
Im Gegensatz zur ärztlichen Facharztweiterbildung ist der Fachzahnarzt keine Voraussetzung für die Niederlassung oder die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
Fachgebiete
Die zahnärztliche Weiterbildung kann in folgenden Fachgebieten erfolgen:
Quelle
- Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer; aufgerufen am 24.02.2024
Artikelinhalt ist veraltet?
Hier melden
Fachgebiete:
Zahnmedizin
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung