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Endhandlung

1. Definition

Als Endhandlung wird die letzte Aktion eines standardisierten Verhaltensablaufs bezeichnet, der das Ziel der Triebbefriedigung hat.

2. Hintergrund

In der Verhaltensbiologie geht man davon aus, dass Instinkthandlungen nach einem festen Schema ablaufen. Bestimmte Triebkräfte (zum Beispiel die Notwendigkeit der Nahrungsaufnahme bzw. Hunger) führen zu Appetenzverhalten. Dieses wiederum soll einen Schlüsselreiz herbeiführen, auf den dann die Endhandlung folgt. Das heißt die Endhandlung ist der letzte Schritt innerhalb der Instinkthandlung und schließt diese damit ab. Ist durch die Endhandlung eine Triebbefriedigung erfolgt, wird das Appetenzverhalten für eine gewisse Zeit eingestellt. Sie wirkt also antriebssenkend.

3. Beispiel

Für Amseljungen stellt die Notwendigkeit der Nahrungsaufnahme bzw. Hunger einen Trieb dar. Dieser führt zu Appetenzverhalten in Form von Unruhe. Die Elterntiere bringen ihren Jungen das Essen ins Nest, was für die Amseljungen einen Schlüsselreiz darstellt. Dieser führt dann zur Endhandlung, nämlich dem Aufsperren des Schnabels, sowie dem Schlucken der Nahrung.

4. Quellen

  • Medizinische Psychologie und Soziologie, Henrik Kessler, 3. Auflage, Thieme
Stichworte: Trieb
Fachgebiete: Psychologie

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Robin Thewes
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Dr. Frank Antwerpes
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13.08.2023, 23:20
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