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Elektronischer Heilberufsausweis

1. Definition

Der elektronische Heilberufsausweis, kurz eHBA, und die damit erzeugte qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist physikalisch eine Smartcard, die Ärzte und Psychotherapeuten rechtsverbindlich gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) als Behandler ausweist.[1]

2. Hintergrund

Mit elektronischen Heilberufsausweis und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfolgt der digitale Datenaustausch unter den Leistungserbringern im Gesundheitssystem und mit weiteren Institutionen des Gesundheitswesens. Der Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) regelt die sichere Übermittlung in der Telematikinfrastruktur.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen

Die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Heilberufsausweis ist § 291a SGB V. Sie wurde 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) geschaffen.

4. Quellen

  1. Haserück, A.: Elektronischer Heilberufsausweis. Eintrittskarte zur Datenautobahn. Dtsch. Ärztebl. 2020; 117(27-28): B-1165-B-1170
Stichworte: Arztausweis, Heilberuf
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Dr. med. Martin P. Wedig
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
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Letzter Edit:
10.07.2020, 14:42
217 Aufrufe
Nutzung: BY-NC-SA
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