Eidgenössisch Diplomierter Drogist
Synonym: Eidg. Dipl. Drogist
Definition
Ein Eidgenössisch Diplomierter Drogist, kurz Eidg. Dipl. Drogist, ist in der Schweiz eine Fachkraft im Bereich der Pharmazie, die eine eidgenössische Diplomprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Drogisten verfügen nach Abschluss ihrer Ausbildung über Kenntnisse in den Bereichen Arzneimittel, Gesundheitsberatung, Naturheilmittel und Pharmazieproduktion.
Hintergrund
Das Ausbildungsprogramm kombiniert theoretisches Wissen mit praktischer Erfahrung. Drogisten kommen während ihres Studiums mit Pharmakologie, Chemie, Botanik sowie rechtlichen und ethischen Aspekten der Arzneimittelversorgung in Berührung. Sie arbeiten u.a. in Apotheken, Drogerien, Gesundheitszentren oder als pharmazeutische Berater in der Industrie. Ihre Aufgaben umfassen die Beratung von Kunden zu Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten, die Herstellung von Rezepturen, die Überwachung von Medikamentenlagerbeständen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Eidgenössisch Diplomierte Drogisten spielen eine wichtige Rolle im schweizerischen Gesundheitswesen, indem sie zur sicheren und effektiven Nutzung von Medikamenten beitragen.
Quellen
- berufsberatung.ch: Drogist/in HF, aufgerufen am 03.05.2024