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Credé-Prophylaxe

nach Carl Siegmund Franz Credé (1819-1892), deutscher Gynäkologe und Geburtsmediziner
Synonym: Credé'sche Prophylaxe

1. Definition

Die Crede-Prophylaxe ist ein veraltetes Verfahren, welches unmittelbar nach der Geburt zur Verhinderung einer möglichen Gonokokken-Übertragung von der Mutter auf das Kind durchgeführt wurde. Sie diente dazu, die Entstehung einer gonorrhoischen Augeninfektion (Gonoblennorrhoe bzw. Gonokkoken-Konjunktivitis) zu unterbinden.

2. Vorgehen

Das klassische Vorgehen bestand darin, einige Tropfen 1 bis 2%iger Silbernitrat-Lösung (AgNO3) in den Konjunktivalsack des Säuglings einzubringen. Diese Methodik ist in Deutschland seit 1992 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der gründlichen vorgeburtlichen Untersuchungen und des geringen Anteil an Gonokokken-infizierten Schwangeren wird mittlerweile oft ganz auf eine Prophylaxe verzichtet.

Da Silbernitrat-Lösung stark schleimhautreizend ist, werden heute (2021) bei Verdacht auf eine Gonokokken-Infektion der Mutter in der Regel antibiotikahaltige Augentropfen (Erythromycin) oder 2,5%ige Povidon-Iod-Lösungen verwendet, die auch gegen die wesentlich häufigeren Chlamydien-Infektionen wirksam sind.

3. Quellen

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Letzter Edit:
26.11.2021, 15:32
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