Citratkorrektur
Definition
Eine Citratkorrektur wird bei der Abnahme von Citratblut-Proben vorgenommen, um das Mischungsverhältnis von Citrat-Antikoagulans und Plasma zu korrigieren, wenn der Hämatokrit stark vom normalen Wert abweicht, d.h. deutlich mehr oder weniger Plasma in der Blutprobe vorhanden ist, als vorgesehen.
Hintergrund
Gerinnungsproben für Clotting-Teste müssen ein Mischungsverhältnis von 10:1 (v/v) von Patientenblut und standardisierter Citratlösung aufweisen. Dabei wird nur der Plasmaanteil mit Citrat versetzt, nicht der zelluläre Anteil. Wenn der Hämatokrit der Blutprobe sehr stark vom Normwert abweicht, werden keine korrekten Gerinnungszeiten mehr gemessen, ähnlich wie bei einem unterfüllten Citratröhrchen. Grenzwerte für die Notwendigkeit einer Korrektur sind ein HK von unter 0,25 l/l bzw. über 0,6 l/l (25% bzw. über 60%).
Die Citratkorrektur ist eine wünschenswerte präanalytische Maßnahme zur Qualtitätsverbesserung von Gerinnungsproben, die im klinischen Alltag aber kaum eine Rolle spielt, da sie entweder unbekannt oder unpraktikabel ist.
Vorgehensweise
Das benötigte Volumen Citratlösung kann nach folgender Formel berechnet werden:
- CV = GV(100-HK)/(640-HK)
CV: Citratvolulmen, GV: Gesamtvolumen der Probe
Beispiel: bei einem Probenvolumen von 5 ml und einem Hämatokrit von 0,61 l/l (61%) müsste das Citratvolumen 0,34 ml betragen, statt 0,5 ml in einem vorkonfektionierten Röhrchen. Die Probenentnahme kann in einem solchen Fall in einer geeigneten Spritze erfolgen, in die der abnehmende Arzt vorher unter sterilen Kautelen Citratlösung aus einem Citratröhrchen in der richtigen Menge aufzieht. Das Vorgehen sollte mit dem Gerinnungslabor abgesprochen werden.
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