Bundesinstitut für Risikobewertung
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LoslegenEnglisch: German Federal Institute for Risk Assessment
Definition
Das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, ist eine wissenschaftlich unabhängige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Es hat seinen Sitz in Berlin und ist für die wissenschaftliche Bewertung gesundheitlicher Risiken zuständig.[1]
Geschichte
Das BfR wurde im Jahr 2002 im Rahmen der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gegründet. Es übernahm einen Teil der Aufgaben des früheren Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).
Organisation
Am BfR arbeiten mehr als 1.000 Beschäftigte in einer Zentralabteilung und neun Fachabteilungen, darunter die Abteilungen Risikokommunikation, Exposition, Biologische Sicherheit sowie Chemikalien- und Produktsicherheit.[2] Ergänzt wird diese Gliederung durch die der Institutsleitung direkt unterstellten Stabsstellen sowie durch abteilungsübergreifende Studienzentren und befristete Nachwuchsgruppen zur Förderung junger Wissenschaftler.[2]
Aufgaben
Zentrale Aufgabe des BfR ist die wissenschaftliche Risikobewertung im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Dazu bewertet es insbesondere:
- gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln und Futtermitteln
- mikrobiologische und chemische Verunreinigungen sowie Rückstände in der Nahrungskette
- gesundheitliche Auswirkungen von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln
- Risiken von verbrauchernahen Produkten wie Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Spielzeug
Das BfR erstellt wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen, berät Bundesministerien und andere Behörden und informiert die Öffentlichkeit über gesundheitliche Risiken. Darüber hinaus betreibt es Forschung, die unmittelbar mit seinen Bewertungsaufgaben verbunden ist.[3] Seit Januar 2026 betreibt das BfR das Deutsche Vergiftungsregister zur zentralen Zusammenführung und Auswertung von Vergiftungsdaten. Die Giftinformationszentren werden schrittweise angebunden.[4]
Abgrenzung
Das BfR übernimmt die wissenschaftliche Bewertung und Kommunikation von Risiken, trifft jedoch grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Maßnahmen des Risikomanagements. Diese werden abhängig vom jeweiligen Bereich unter anderem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), den zuständigen Bundesministerien oder den Behörden der Bundesländer veranlasst.[5][6]
Quellen
- ↑ Gesetz über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfRG), abgerufen am 21.09.2026
- ↑ 2,0 2,1 Struktur des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), abgerufen am 21.09.2026
- ↑ Gesetzlicher Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), abgerufen am 21.09.2026
- ↑ 8. Implementationsbericht Deutsches Vergiftungsregister, abgerufen am 21.09.2026
- ↑ BfR-Empfehlungen: Wissenschaftliche Orientierung im gesundheitlichen Verbraucherschutz (FAQ), abgerufen am 21.09.2026
- ↑ EU Food Safety Almanac, abgerufen am 21.09.2026