Affektstarre
Definition
Bei der Affektstarre kommt es zu einem Verlust der affektiven Modulationsfähigkeit. Der Patient verbleibt auf einer Gefühlsebene oder einer Stimmung, unabhängig von den äußeren Gegebenheiten.
Hintergrund
Affektstarre ist ein psychopathologisches Phänomen, bei dem die emotionale Reaktionsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Betroffene zeigen eine gleichförmige, oft unangemessen anhaltende Affektlage, die durch äußere Reize oder innere Impulse kaum oder gar nicht verändert werden kann. Es handelt sich nicht um einen Mangel an Gefühlen (wie bei Affektverflachung), sondern um eine Unfähigkeit, zwischen verschiedenen Gefühlslagen flexibel zu wechseln.
Vorkommen
Eine Affektstarre tritt häufig im Rahmen schizophrener Psychosen, bei depressiven oder manischen Episoden sowie bei schizoaffektiven Störungen auf. Auch bei organisch bedingten affektiven Störungen (z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma oder im Rahmen neurodegenerativer Erkrankungen) kann sie beobachtet werden.
Diagnostik
Die Beurteilung erfolgt im Rahmen des psychopathologischen Befundes, typischerweise im Gespräch sowie durch Beobachtung des emotionalen Ausdrucks und der Reaktivität. Wichtig ist die Abgrenzung zu Affektverflachung, Affektlabilität und Affektinkongruenz.
Differenzialdiagnosen
- Affektverflachung: Reduktion der Intensität emotionaler Erlebnisse
- Affektlabilität: schnelle, situationsunangemessene Wechsel der Gefühlslage
- Affektinkongruenz: Diskrepanz zwischen berichteten Gefühlen und äußerem Affektausdruck
Klinische Bedeutung
Die Affektstarre ist ein Hinweis auf eine gestörte Affektregulation und kann Rückschlüsse auf die Schwere und Art einer psychiatrischen Grunderkrankung geben. Sie beeinflusst die soziale Interaktion und emotionale Resonanzfähigkeit erheblich.