Abszessspaltung
Definition
Eine Abszessspaltung ist ein operativer Eingriff zur Behandlung von Abszessen.
Indikation
Ziel einer Abszessspaltung ist es, einen Abfluss des Eiters aus der Abszesshöhle zu ermöglichen. Indiziert ist der Eingriff bei Abszessen, die nicht von selbst oder durch konservative Behandlungsmethoden abheilen bzw. wenn sich Zeichen einer Allgemeininfektion zeigen. Durchgeführt wird die Spaltung insbesondere bei kutan und subkutan bzw. submukös lokalisierten Abszessen (z.B. Furunkel).
Durchführung
Die betroffene Körperregion wird zunächst lokal betäubt. Bei größeren Abszessen kann eine Allgemeinanästhesie notwendig sein. Anschließend erfolgt eine Inzision der Haut über dem Eiterherd, so dass der Eiter abfließen kann. Bei tiefer gelegenen Abszessen wird der Zugang zur Abszesshöhle nach dem Einschnitt stumpf (z.B. mit einer Klemme) aufgespreizt.
Die Abszesshöhle wird entleert und nekrotisches Gewebe entfernt (Abszessausräumung). Danach spült man die Abszesshöhle, um verbliebenen Eiter und kleinere Gewebereste auszuschwemmen. Ein Wundverschluss erfolgt nicht, um ein Rezidiv zu verhindern. Bei ausgedehnter Abszesshöhle wird vorübergehend eine Drainage (z.B. ein Gazestreifen) eingelegt, um eine erneute Stauung von Eiter im Verlauf der Wundheilung zu verhindern.
Nachbehandlung
Die Abszesshöhle wird solange täglich mit Kochsalzlösung gespült, bis die Spülflüssigkeit klar ist. Während dieser Zeit wird die Drainage sukzessive zurückgezogen und schließlich ganz entfernt. Der Verschluss der Inzisionswunde erfolgt durch Sekundärheilung.