Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Synonyme: Krankschreibung, AU-Bescheinigung, "gelber Schein" (umgangsprl.), Arztzeugnis (Schweiz)
Definition
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, ist ein Schriftstück, mit dem ein Arzt oder Zahnarzt schriftlich bestätigt, dass bei einem Patienten ein Erkrankung vorliegt, die ihn daran hindert, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Hintergrund
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber nach deutschem Arbeitsrecht spätestens nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Der Arbeitgeber kann sie jedoch im Einzelfall schon früher verlangen.
Für Patienten, die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, wird ein spezieller Vordruck ausgestellt, der aus drei Seiten besteht:
- 1. Seite (gelb): Original für die Krankenkasse
- 2. Seite (gelb): Durchschlag für den Arbeitgeber - ohne Krankheitsbezeichnung
- 3. Seite (weiß): Durchschlag für die Krankenakte - verbleibt beim Arzt
Bei Privatpatienten kann entweder der GKV-Vordruck verwendet werden oder der Arzt stellt eine formlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Im Oktober 2019 hat der Bundestag als Teil des "Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes" die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, beschlossen. Seit dem 1. Oktober 2021 müssen Vertragsärzte die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telematik an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Der ursprünglich für den 1. Januar 2021 gesetzte Termin wurde aufgrund der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie und der fehlenden flächendeckenden technischen Ausstattung verschoben. Seit dem 01.01.2023 erstellen die Krankenkassen eine elektronische Meldung, die der Arbeitnehmer abrufen kann. Da noch nicht alle Arbeitgeber die Möglichkeit zum elektronischen Abruf haben, benötigen manche Versicherten weiterhin einen Ausdruck.
Weblinks
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Quelle
- Bundesärztekammer – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, abgerufen am 20.10.2023