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Das Medizinlexikon zum Mitmachen.

Sehbehinderung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Inhaltsverzeichnis

1. Definition [bearbeiten]

Eine Sehbehinderung ist eine Einschränkung des Sehens, welche das Orientierungsvermögen des Patienten maßgeblich herabsetzt. Die ausgeprägteste Form der Sehbehinderung ist die Blindheit.

2. Hintergrund [bearbeiten]

Nach der gesetzlichen Definition in Deutschland liegt eine Blindheit vor, wenn die Sehschärfe (Visus) höchstens 0,02 ist oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf 5 Grad und weniger besteht, jeweils bezogen auf das bessere und voll korrigierte Auge. Eine Sehschärfe unter 0,05 wird als hochgradige Sehbehinderung bezeichnet. Sehbehinderungen können die Erwerbsfähigkeit und soziale Teilhabe erheblich beeinträchtigen.

3. Ursachen [bearbeiten]

Grundsätzlich kann jede erworbene Störung einer Struktur des visuellen Systems zu einer Sehbehinderung führen. Hauptursachen für Sehbehinderungen sind in modernen Industriegesellschaften vor allem

4. Rehabilitation [bearbeiten]

Behandlungsmöglichkeiten von Sehstörungen richten sich nach der Grunderkrankung. Der Rehabilitation kommt eine zentrale Rolle zu. Das Ziel ist hierbei vor allem, den Betroffenen eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.

Bei neurologisch bedingten Sehstörungen, die das Gesichtsfeld betreffen (z.B. homonyme Hemianopsien), können zwei Rehabilitationswege beschritten werden: einmal durch Sakkaden- und Explorationstraining die Kompensationsfähigkeit verbessern, zum anderen durch hochrepetitive Stimulation von zuvor identifizierten Bereichen mit möglichen Residualfunktionen die visuellen Wahrnehmungsleistungen zu verbessern (visuelle Restitutionstherapie).

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