Ärztehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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==Hintergrund==
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Die Bezeichnung "Ärztehaus" sagt zunächst nichts darüber aus, welche wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen den Ärzten bestehen. Es kann sich um eine Ansammlung unabhängig voneinander agierender [[Einzelpraxis|Einzelpraxen]] handeln, um eine oder mehrere [[Gemeinschaftspraxis|Gemeinschaftspraxen]] oder um ein [[medizinisches Versorgungszentrum]] (MVZ).
Die Bezeichnung "Ärztehaus" sagt nichts darüber aus, welche wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen den beteiligten Ärzten bestehen. Es kann sich um eine Ansammlung unabhängig voneinander agierender [[Einzelpraxis|Einzelpraxen]] handeln, um eine oder mehrere [[Gemeinschaftspraxis|Gemeinschaftspraxen]] oder um ein [[medizinisches Versorgungszentrum]] (MVZ).
[[Fachgebiet:Gesundheitsökonomie]]
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[[Tag:Organisationseinheit]]
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Aktuelle Version vom 10. Juli 2019, 18:14 Uhr

Definition

Ein Ärztehaus ist ein Gebäude, in dem mehrere Praxen von Ärzten mit verschiedenem Tätigkeitsfokus untergebracht sind. Häufig befindet sich im Ärztehaus auch eine Apotheke.

Hintergrund

Die Bezeichnung "Ärztehaus" sagt nichts darüber aus, welche wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen den beteiligten Ärzten bestehen. Es kann sich um eine Ansammlung unabhängig voneinander agierender Einzelpraxen handeln, um eine oder mehrere Gemeinschaftspraxen oder um ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).