Zeugnisverweigerungsrecht
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LoslegenDefinition
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist das gesetzlich verankerte Recht bestimmter Berufsgruppen, in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren die Aussage über Tatsachen zu verweigern, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden.
Hintergrund
Im medizinischen Kontext steht das Zeugnisverweigerungsrecht in engem Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht. Es sichert das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ab, indem es verhindert, dass im Rahmen einer Behandlung preisgegebene Informationen gegen den Willen des Patienten in ein Verfahren eingeführt werden. Geregelt ist es in Deutschland vorrangig in der Strafprozessordnung (§ 53 StPO) sowie in der Zivilprozessordnung (§ 383 ZPO).
Berechtigte Berufsgruppen
Neben Ärzten sind unter anderem Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Hebammen und Angehörige der Pflegeberufe zeugnisverweigerungsberechtigt. Das Recht erstreckt sich auch auf Berufshelfer, die unter Aufsicht der Schweigepflichtigen tätig sind.
Limitationen
Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt ausschließlich Informationen, die in der beruflichen Eigenschaft erlangt wurden. Es kann durch eine ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht seitens des Patienten aufgehoben werden; in diesem Fall besteht grundsätzlich eine Aussagepflicht. Bei gesetzlichen Meldepflichten – etwa bei bestimmten Infektionskrankheiten – tritt die Offenbarungspflicht vor das Schweigerecht.
Abgrenzung
Vom Zeugnisverweigerungsrecht zu unterscheiden ist das Aussageverweigerungsrecht, das Beschuldigten in Strafverfahren zusteht, sowie die ärztliche Schweigepflicht selbst, die eine aktive Verschwiegenheitspflicht begründet und über den prozessualen Kontext hinausgeht.