Weiterbildungszeugnis
Definition
Ein Weiterbildungszeugnis ist ein Zeugnis, das einem in Weiterbildung befindlichen Arzt über die Inhalte und Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit ausgestellt wird.
Anforderungen
Die Inhalte eines Weiterbildungszeugnisses sind in §9 Abs. 1 der Weiterbildungsordnung (WBO) festgelegt.[1] Aufzuführen sind u.a.:
- Beginn und Ende der Weiterbildungszeit(en): Tag, Monat, Jahr
- Voll- und/oder Teilzeittätigkeit(en), bei letzten mit Stundenumfang und regemäßiger wöchentlicher Arbeitszeit bzw. prozentualem Anteil
- Unterbrechung(en) der Weiterbildung von mehr als sechs Wochen
- Bestätigung jährlich durchgeführter Weiterbildungsgespräche
- erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten/selbständig durchgeführte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (Identifizierung mit dem Leistungskatalog bzw. dem Logbuch)
- Stellungnahme zur fachlichen Eignung
Für die Gebiete Innere Medizin, Chirurgie, HNO, Pathologie und Pharmakologie sind darüber hinaus die Zeiträume von Basis-Weiterbildung und Weiterbildung unter fachärztlicher Kompetenz kenntlich zu machen.
Das Weiterbildungszeugnis muss auf einem Geschäftsbogen der Weiterbildungsstätte erstellt werden. Es muss das Ausstellungsdatum und die Unterschrift(en) des/der Weiterbildungsbevollmächtigten tragen.
Rechtsnatur
Das Weiterbildungszeugnis ist eine gutachterliche Stellungsnahme des weiterbildungsbefugten Arztes. Bei Konflikten kann der Zeugnisempfänger nach einer zu empfehlenden Beratung durch die Ärztekammer mit einer Leistungsklage die Erbringung eines anforderungsgerechten Weiterbildungszeugnisses erfechten.
Quellen
- ↑ Weiterbildungsordnung vom 9. April 2005 in Kraft getreten am 1. Januar 2019 zuletzt geändert am 30.6.2018. Hrsg. Ärztekammer Westfalen-Lippe I. D. F. 30.6.2018.
Literatur
Dorsel, D.: Weiterbildungszeugnis - was ist zu beachten? Westfälisches Ärzteblatt 2017; 9: 2-4.
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