Weiterbildungsbefugnis
Synonyme: Weiterbildungsermächtigung, Weiterbildungsberechtigung
Definition
Eine Weiterbildungsbefugnis berechtigt einen Arzt oder eine Ärztin, eine Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung in einem bestimmten Bereich der Medizin anzuleiten und zu überwachen. Die Weiterbildungsbefugnis wird auf Antrag von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.
Hintergrund
Die formalisierte Erteilung einer Weiterbildungsberechtigung soll sicherstellen, dass angehende Fachärzte die erforderliche Ausbildung und Betreuung erhalten, um sich im jeweiligen Fachgebiet zu qualifizieren.
Um als Weiterbilder in der Medizin tätig zu sein, muss man bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel:
- Erfüllung der erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen im spezifischen Fachgebiet
- Anerkennung als Facharzt oder Fachärztin in dem betreffenden Bereich
- Erfolgreicher Abschluss von Weiterbildungskursen oder -programmen für Weiterbilder
- Einhaltung der einschlägigen Anforderungen und Richtlinien der Weiterbildungsordnung
Eine Weiterbildungsbefugnis ist in Deutschland immer personen- und ortsgebunden. Sie ist z.B. nach einem Umzug nicht mehr gültig.
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