Krankenversicherung
Englisch: health insurance
Definition
Eine Krankenversicherung übernimmt bzw. erstattet im Falle einer Erkrankung oder eines anderen medizinisch versorgungsbedürftigen Zustands die Behandlungskosten des bei ihr versicherten Patienten. Darüber hinaus übernehmen Krankenversicherungen teilweise auch Kosten für Leistungen im Bereich der Gesundheitsprophylaxe.
Hintergrund
Krankenversicherungen spielen im Gesundheitswesen die Rolle des Kostenträgers. Sie sind Teil des Sozialversicherungssystems und werden dort durch artverwandte Versicherungen, wie die Unfallversicherung oder die Pflegeversicherung ergänzt. Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist - ja nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes - freiwillig oder erzwungen. Im letzteren Fall spricht man von einer Versicherungspflicht.
Einteilung
Unterschiede zwischen GKV und PKV
GKV | PKV | |
---|---|---|
Prinzip | Solidarprinzip | Individuelles Äquivalenzprinzip |
Zugang | überwiegend offen (Kontrahierungszwang) | eingeschränkt (Einkommen bzw. Gesundheitsprüfung) |
Beitrag | einkommensabhängig | individuell risikoadjustiert |
Mitversicherung | freie Familienmitversicherung | jede Person zahlt einen Beitrag |
Kassenwechsel | möglich | möglich unter Kapitalverlust |
Leistungsprinzip | Sachleistung | Kostenerstattung (private Vorkasse) |
Leistungsinhalt | gesetzlicher Leistungskatalog | individuelle Tarifleistungen |
Träger | Körperschaften öffentlichen Rechts | private Unternehmen |
Aufsicht | Bundesamt für Soziale Sicherung und Landesministerien | Bundesamt für Versicherungswesen |
Verfahren | Umlageverfahren | Kapitaldeckungsverfahren |
Beziehung zu Leistungserbringern | direkte Verträge | keine vertragliche Beziehung |
Honorar/Gebühren | Kassen und Leistungserbringer verhandeln die Honorare | Gebührenordnung per Rechtsverordnung |
Quellen
- Vortrag "Die Rolle der Krankenkassen" (Sonja Laag)
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