Pflichtversicherung
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Definition
Eine Pflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, welche die Versicherungsnehmer gegenüber bestimmten Risiken absichern soll. Zu den Pflichtversicherungen zählt zum Beispiel die Sozialversicherung. Diese gliedert sich in Deutschland in verschiedene thematische Zweige, unter anderem die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.
Geschichte
Die ersten Pflichtversicherungen im Bereich der Sozialversicherungen wurden im Jahr 1883 durch Otto von Bismarck eingeführt.
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