Verschreibungsfähigkeit
Definition
Die Verschreibungsfähigkeit ist ein Begriff aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Arzneimittelrecht. Er bezieht sich auf die Betäubungsmittel aus Anhang III des BtMG. Verschreibungsfähig sind in Deutschland nur die Betäubungsmittel, die in diesem Anhang aufgeführt werden. Die in Anlage I und II aufgeführten Wirkstoffe sind hingegen nicht verschreibungsfähig.
siehe auch: Verschreibungspflicht
Hintergrund
Im Betäubungsmittelgesetz werden in Anlage I die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (z.B. Heroin) gelistet in Anlage II die "verkehrsfähigen, nicht verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Bei letzteren handelt es sich um Stoffe, die zur Herstellung anderer Arzneimittel verwendet werden oder als Zwischenprodukt entstehen. Diese können von der pharmazeutischen Industrie zwar hergestellt und gelagert werden ("verkehrsfähig"), jedoch dürfen sie nicht verordnet oder an Patienten abgegeben werden ("nicht verschreibungsfähig"). Hierzu zählen z.B. Metamfetamin oder Cyclobarbital.
um diese Funktion zu nutzen.