VFA-Kodex
Definition
Der VFA-Kodex ist ein freiwilliges Regelwerk des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (VFA), das die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der VFA-Mitgliedsunternehmen mit in Deutschland tätigen Ärzten im Bereich von Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln definiert.
Hintergrund
Der gesellschaftspolitische Hintergrund des Kodex ist der Versuch, die Zusammenarbeit zwischen Industrie und verordnenden Ärzten auf eine wirtschaftlich neutrale Basis zu stellen, die jegliche Vorteilnahme ausschließt.
Der Kodex ist nicht das einzige Regelwerk, dass sich mit diesem Thema auseinander setzt. Weitere rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Strafgesetzbuches (StGB), des ärztlichen Berufsrechts und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) definiert.
Inhalte
Der VFA-Kodex regelt u.a. folgende Punkte:
- Zuammenarbeit mit Ärzten
- Grundsätze
- Verbot unlauterer Vorteile
- Vertragliche Zusammenarbeit mit Ärzten
- Anwendungsbeobachtungen
- Einladung zu berufsbezogenen wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen
- Geschenke
- Bewirtung
- Gewinnspiele für Ärzte
- Zusammenarbeit mit Ärzten als Amtsträger und/oder Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen
- Arzneimittelsicherheit
- Verpflichtung und Schulung von Mitarbeitern und beauftragten Dritten
Sanktionen
Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung des Kodex können gegen das betreffende Unternehmen Geldstrafen verhängt werden, die in erster Instanz bis zu 50.000 Euro, in zweiter Instanz bis zu 250.000 Euro betragen. Für die Überwachung des VFA-Kodex ist ein am 16.2.2004 gegründeter Verein verantwortlich ("Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.").
um diese Funktion zu nutzen.