Sanitätsoffizier
Synonym: Truppenarzt
Definition
Ein Sanitätsoffizier ist ein Offizier, der im medizinischen Dienst der Streitkräfte tätig ist.
Hintergrund
Sanitätsoffiziere sind sowohl in Friedenszeiten als auch im Krieg für die medizinische Versorgung und Behandlung von Soldaten und anderen Militärangehörigen verantwortlich. Sanitätsoffiziere haben in der Regel eine Approbation als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Veterinär und durchlaufen eine spezielle Ausbildung, um auf ihre Aufgaben im militärischen Kontext vorbereitet zu sein.
Geschichte
Bereits im 16. Jahrhundert waren medizinisches Personal bzw. Wundärzte fester Bestandteil der Landstreitkräfte. Meist wurde eine Kompanie Landsknechte durch einen "Feldscher" (später Feldarzt) versorgt. Die Versorgung beschränkte sich in der damaligen Zeit in der Regel auf die Wundversorgung und das Amputieren von Extremitäten. Aus dieser Tätigkeit ergab sich die Bezeichnung "Feldscher", abgeleitet vom Wort "scheren". Mit der Akademisierung von Chirurgen und Ärzten erhielten auch die Feldärzte eine bessere Ausbildung. Daher bekleideten sie ca. ab Mitte des 18. Jahrhunderts Offiziersdienstgrade.
Im 19. Jahrhundert dienten schließlich nur noch studierte Ärzte in den Streitkräften des damaligen Kaiserreichs. So wurden 1873 erstmalig Sanitätsdienstgrade eingeführt, welche im Jahre 1896 eine erneute Anpassung erfuhren. Die Sanitätsoffizieranwärter hießen Feldunterarzt bzw. Unterarzt, was in der heutigen Zeit dem Fahnenjunker oder Oberähnrich entsprechen würde. Assistenzärzte waren Leutnants, ein Oberarzt entsprach dem Oberleutnant, der Stabsarzt dem Hauptmann und der Oberstabsarzt dem Major. In hören Ebenen folgten Generalarztdienstgrade.
Im Jahr 1934 nahm die Wehrmacht Anpassungen an den Dienstgraden vor und führten die Dienstgrade Oberfeldarzt und Oberstarzt ein, genau so wie den Generalarzt (entsprechend einem Brigadegenerals/Flottillenadmirals), Generalstabsarzt und Generaloberstabsarzt ein. Die Bundeswehr übernahmen die Dienstgrade ab Stabsarzt weitgehend, ergänzt wurden Abwandlungen je nach Approbation für Humanmediziner, Zahnmediziner, Veterinärmediziner und Apotheker.