Totenblässe
von lateinisch: pallor - Blässe, Erblassen; mors - Tod
Synonyme: Leichenblässe, Pallor mortis
Englisch: pallor mortis
Definition
Als Totenblässe oder Pallor mortis bezeichnet man in der Pathologie die Blässe einer Leiche. Sie ist ein frühes, aber unsicheres Todeszeichen.
Hintergrund
Die Totenblässe entsteht durch die fehlende kapilläre Blutversorgung der Haut aufgrund des Kreislaufstillstands. Sie setzt unmittelbar nach dem Tod ein und bildet sich in weniger als 30 Minuten vollständig aus. Das Blut sackt – der Schwerkraft folgend – in die unten liegenden Körperpartien ab und bildet dort die Totenflecken (Livor mortis).
Auf den Pallor mortis folgen u.a.:
- Algor mortis (Leichenkälte)
- Rigor mortis (Totenstarre)
- Livor mortis
Fachgebiete:
Pathologie, Rechtsmedizin
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