Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Definition
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVFLG, ist ein Sozialversicherungsträger, bestehend aus einem Verbund aus landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft, landwirtschaftlicher Alterskasse, landwirtschaftlicher Krankenkasse und landwirtschaftlicher Pflegekasse und dient der agrarsozialen Sicherung. Die Versicherung ist ausschließlich Arbeitnehmern und Unternehmern aus der Branche der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus vorbehalten.
Hintergrund
Die Gründung der SVFLG geht auf das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung von 2012 zurück. Ziel des Gesetzgebers war es, durch eine Zusammenlegung der bis dahin einzeln auftretenden Versicherungszweige die Verwaltungskosten zu reduzieren. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 2024) stellt der Staat knapp die Hälfte der Jahresetats der SVFLG.
Struktur
Die SVFLG erstreckt sich auf folgende Versicherungszweige:
- landwirtschaftliche Unfallversicherung
- Alterssicherung der Landwirte
- landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung
Merkmale
Die SVFLG hat sich auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder spezialisiert. Ein Beispiel hierfür sind Betriebshelfer, die im Falle eines Arbeitsausfalls schnell den Betrieb am Laufen halten können. Dies ist gerade für Betriebe mit Viehzucht und festen Erntezeiten essentiell. Die SVFLG ist besonders im Bereich der Krankheitsprävention tätig.
Die SVFLG besteht aus einem ehrenamtlichen Vorstand, einer ehrenamtlichen Vertreterversammlung, sowie einem dreiköpfigen hauptamtlichen Vorstand. Derzeit (Stand 2024) hat die SVFLG etwa 5.000 Mitarbeiter, die je nach Versicherungszweig zwischen 650.000 und 3,2 Millionen Mitglieder betreuen.
Als bundesweit arbeitender Versicherungsträger sind die Bundesoberbehörden Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Überwachung zuständig.
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