Ambulanzdienst
von lateinisch: ambulare - umhergehen
Synonym: Sanitätswachdienst
Englisch: ambulance service
Definition
Der Ambulanzdienst bzw. Sanitätswachdienst ist ein ambulanter und lokal begrenzter Notfalldienst, der durch eine Rettungsorganisation (z.B. Rotes Kreuz) im Rahmen von Veranstaltungen durchgeführt wird.
Hintergrund
Der Ambulanzdienst handelt gemäß dem Motto: "Schon da sein, bevor etwas passiert." Aufgabe des Ambulanzdienstes ist es, bei Veranstaltungen für medizinische Sicherheit zu sorgen. Dies geschieht, indem verletzte oder plötzlich erkrankte Personen an Ort und Stelle erstversorgt werden. Sollte eine weitere Behandlung notwendig sein, wird ein Weitertransport in das nächstgelegene Krankenhaus durch einen Rettungsdienst organisiert.
Dienste
Ambulanzdienste werden entweder im Autrag des Veranstalters (eines Konzertes, einer großen Feier, einer Sportveranstaltung, usw.) oder aufgrund von gesetzlichen Auflagen und Vorschriften durchgeführt. Die hierfür notwendigen Gesetze sind landesabhängig, werden jedoch i.d.R. ab einer Besucherzahl von mehr als 1.500 Menschen geltend.
Wird eine Rettungsorganisation beauftragt, einen Ambulanzdienst auszuführen, stellt diese in den meisten Fällen Personal, Ausstattung (Behandlungszelt, Krankenbetten, medizinische Geräte, usw.) und Fahrzeuge bereit.
Durchführung
Sollte auf einer Großveranstaltung ein Unfall passieren, wird dieser üblicherweise über die Notrufnummer bekannt gegeben. Im Anschluss alamiert die Leitstelle das zuständige Personal des Ambulanzdienstes, sodass dieses an die Unfallstelle ausrücken kann. Nach Erstversorgung und Einschätzung der Dringlichkeit kann eine weiterführende Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus verordnet werden. Dazu wird wiederum vom Ambulanzdienstpersonal über die Leitstelle ein Rettungs- bzw. Krankentransportwagen angefordert.
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