Parallelversuch
Definition
Der Parallelversuch ist ein kursorisches, leicht durchführbares Verfahren zur Bestimmung des Gesichtsfelds. Er hat sich zur groben Testung im Stationsalltag bewährt.
Durchführung
Der Untersucher schließt ein Auge und verdeckt mit einer Hand das Auge des ihm gegenübersitzenden Patienten. Die freie Hand führt er dann von außen etwa in halber Entfernung zum Patienten in sein eigenes Gesichtsfeld ein. Das vom Patienten berichtete Gesichtsfeld sollte unter physiologischen Bedingungen in etwa mit dem des Arztes deckungsgleich sein.
Konsequenzen
Beim Verdacht auf Ausfälle des Gesichtsfelds (beispielsweise Hemianopsien oder Skotome) muss eine standardisierte Gesichtsfeldbestimmung, eine Peri- oder Kampimetrie, durchgeführt werden.
Fachgebiete:
Augenheilkunde, Neurologie
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