Nukleär
Definition
Nukleär bedeutet "den Kern betreffend" bzw. "zum Kern gehörig". In der Zellbiologie ist damit der Zellkern gemeint. In der Neurologie und Neuroanatomie nimmt der Begriff Bezug auf zentralnervöse Kerngebiete, insbesondere die Hirnnervenkerne.
Abgrenzung
Nukleäre Störungen sind in der Neurologie von supra- und infranukleären Störungen abzugrenzen.
Beispiele
- Nukleärer Rezeptor (NR)
- nukleäre Hirnnervenparese
Artikelinhalt ist veraltet?
Hier melden
Fachgebiete:
Neurologie, Terminologie
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung