Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
Definition
Masseur und medizinischer Bademeister bzw. Masseurin und medizinische Bademeisterin ist ein Gesundheitsfachberuf. Der Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem die Durchführung verschiedener physikalischer Therapien.
Begriffsabgrenzung
Umgangssprachlich versteht man unter Bademeistern auch Angestellte in Schwimmbädern. Die offizielle Bezeichnung für diesen Ausbildungsberuf ist jedoch Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe) bzw. Meister für Bäderbetriebe (Schwimmmeister).
Ausbildung
Die Ausbildung basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt und dauert zweieinhalb Jahre. Am Ende der Ausbildung findet eine staatliche Abschlussprüfung statt. Die Ausbildung und das Berufsbild sind in Deutschland durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) definiert.
Aufgaben
Physikalische Therapien, die durch Masseure und medizinische Bademeister durchgeführt werden, sind Massagen, Bewegungstherapien, Hydrotherapien und Inhalationstherapien. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Durchführung von elektro- und thermotherapeutischen Behandlungen.
Die Heilbehandlung erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten.
Literatur
- Bundesagentur für Arbeit - Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in, abgerufen am 08.11.2022