Kurierfreiheit
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LoslegenDefinition
Kurierfreiheit bezeichnet historisch die rechtliche Möglichkeit, Heilkunde auszuüben, ohne Arzt zu sein oder eine staatliche medizinische Approbation zu besitzen. Der Begriff beschreibt damit die Freigabe der Heiltätigkeit für nichtärztliche Behandler.
Historie
In älteren Medizinalordnungen war die Behandlung Kranker vielfach staatlich reguliert. Nicht zugelassenen Laienbehandlern konnten Kurierverbote entgegenstehen. Mit der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 wurde diese Ordnung grundlegend verändert. Die Heilkunde wurde nicht mehr umfassend an die ärztliche Approbation gebunden, wodurch faktisch Kurierfreiheit entstand. Nach der Reichsgründung wurde diese Entwicklung auf das Deutsche Reich übertragen. Meist wird der Zeitraum 1869/1872 bis 1939 angegeben.
Die Kurierfreiheit bedeutete nicht, dass approbierte Ärzte rechtlich bedeutungslos wurden: Die ärztliche Approbation blieb Voraussetzung für die Führung und Ausübung des Arztberufs. Nichtärztliche Heilkunde war jedoch nicht mehr generell verboten. Beendet wurde die allgemeine Kurierfreiheit durch das Heilpraktikergesetz von 1939, das die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung wieder erlaubnispflichtig machte. Heute dürfen Heilkunde im Wesentlichen Ärzte und Heilpraktiker ausüben; eine allgemeine Kurierfreiheit besteht in Deutschland nicht.