Medizinalordnung
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Loslegenvon lateinisch.: medicina – Heilkunde; ordinatio – Anordnung, Regelung
Definition
Die Medizinalordnung ist eine historische Rechtsvorschrift, die das Medizinalwesen eines Territoriums oder Staates regelte, insbesondere die Ausübung der Heilkunde, das Apothekenwesen sowie die Aufsicht über Ärzte, Wundärzte und Hebammen.
Hintergrund
Medizinalordnungen entstanden im deutschsprachigen Raum vorwiegend zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert als Reaktion auf die Notwendigkeit, Kurpfuscherei einzudämmen, die Arzneimittelversorgung zu sichern und Zuständigkeiten im Gesundheitswesen klar zu definieren. Zu den frühen Beispielen zählen städtische Ordnungen des Spätmittelalters; im 16. Jahrhundert erließen zahlreiche Territorien eigene Regelwerke. Die Bamberger Medizinalordnung von 1491 gilt als eine der ältesten ihrer Art im deutschsprachigen Raum.
Inhalt
Typische Regelungsgegenstände waren die Approbationspflicht für Ärzte, die Trennung von ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit, Vorschriften zur Arzneimittelprüfung sowie die Aufsicht durch Physici (staatlich bestellte Amtsärzte). Häufig enthielten Medizinalordnungen auch Taxordnungen, die Arzneipreise festlegten.
Relevanz
Medizinalordnungen gelten als Vorläufer des modernen Gesundheitsrechts. Sie schufen erstmals verbindliche staatliche Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung und legten den Grundstein für spätere Berufsordnungen, Approbationsordnungen und das öffentliche Gesundheitswesen.