Kassensitz
Synonyme: Vertragsarztsitz, Kassenzulassung
Definition
Als Kassensitz bezeichnet man die Zulassung eines Vertragsarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung an einem bestimmten Ort. Der Kassensitz berechtigt zur Behandlung gesetzlich Krankenversicherter und wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erteilt.
Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Kassenzulassung ist die Approbation als Arzt sowie eine abgeschlossene Facharztweiterbildung. Zusätzlich müssen persönliche, fachliche und räumliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung ist an einen bestimmten Planungsbereich gebunden und unterliegt der regionalen Bedarfsplanung. In überversorgten Gebieten ist die Zulassung eingeschränkt oder nur im Rahmen von Sonderregelungen möglich.
Zulassungsformen
Die Kassenzulassung kann als volle oder hälftige Zulassung erteilt werden. Weitere Formen sind die Anstellung eines Arztes in einer zugelassenen Praxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum sowie zeitlich befristete Ermächtigungen. Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist auch in Berufsausübungsgemeinschaften oder Praxisgemeinschaften möglich.
Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung steuert die Anzahl zugelassener Vertragsärzte in definierten Planungsbereichen. Grundlage sind arztgruppenspezifische Verhältniszahlen. Bei festgestellter Überversorgung können Zulassungen gesperrt werden. In unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen sind Sonderzulassungen vorgesehen.
Literatur
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Bedarfsplanungs-Richtlinie
- BAZ: Kassenzulassung: Die kassenärztliche Zulassung im Überblick
- W. Gross: Wie bekomme ich eine Kassenzulassung?