Fit to fly
von englisch: fit - in körperlich guter Verfassung und to fly - fliegen
Definition
Als fit to fly, deutsch flugtauglich, gilt in der Flugmedizin ein Fluggast, der aus ärztlicher Sicht in der Lage ist, einen Flug ohne zu erwartende gesundheitliche Komplikationen anzutreten.[1]
Einflussfaktoren
Für Reisende mit bestimmten Erkrankungen kann eine Flugtauglichkeitsbescheinigung erforderlich sein. Die Anforderungen variieren je nach Fluggesellschaft. Eine ärztliche Bescheinigung kann in folgenden Fällen verlangt werden:
- nach einer kurzfristigen Entlassung aus dem Krankenhaus
- bei Patienten, die sich von einer Operation erholen
- bei Schwangeren nach der 28. Schwangerschaftswoche[1]
Anforderung
Linienflugzeug
Der behandelnde Arzt füllt ein Fit-to-Fly-Formular aus, das vom medizinischen Dienst der Fluggesellschaft überprüft wird. Trotz Vorliegens des Formulars kann der Pilot des Linienflugzeugs am Flugtag die Mitnahme des Patienten verweigern, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen.
Zu beachten ist, dass keine intensivmedizinische Akutsituation vorliegen darf und keine Gefahr für die Gesundheit anderer Reisender bestehen sollte.[1]
Ambulanzflugzeug
Bei einem Ambulanzflug entscheidet der begleitende Flugarzt über die Flugtauglichkeit des Patienten.
Intensivmedizinische Patienten können ebenfalls transportiert werden. Da es keine unbeteiligten Mitreisenden gibt, die durch den Transport gefährdet werden könnten, kann ein breiteres Spektrum an Patienten überführt werden.[1]
In Situationen, in denen der Zustand des Patienten so kritisch ist, dass auch die Möglichkeiten eines Ambulanzflugzeugs nicht ausreichen, erfolgt eine Risikoabwägung. Je nach medizinischer Versorgung am Aufenthaltsort kann entschieden werden, den Patienten dennoch zu repatriieren.[1]