Exhibitionismus
von lateinisch: exhibere – anbieten, zeigen
Synonyme: sich zur Schau stellen, sich entblößen (umgangsspr.)
Englisch: exhibitionism
Definition
Exhibitionismus ist eine Form der Paraphilie (Störung der Sexualpräferenz), bei der Betroffene lustvolle Empfindungen verspüren, sich anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten zu zeigen. Der Exhibitionismus stellt das Gegenstück zum Voyeurismus dar.
Hintergrund
Im klinischen Sinne liegt eine paraphile Störung nur dann vor, wenn das Verhalten wiederholt auftritt und entweder mit einem subjektiven Leidensdruck, einer funktionellen Beeinträchtigung oder mit einem Ausagieren gegenüber nicht einwilligenden Personen einhergeht. Das Vorhandensein entsprechender Fantasien oder einvernehmlicher exhibitionistischer Handlungen allein erfüllt diese Kriterien nicht.
Ein Exhibitionist zeigt – ohne eine Aufforderung seines Gegenübers – seine Geschlechtsorgane in der Öffentlichkeit. Durch diese gesetzte Handlung erlangt der Betroffene eine emotionale Befriedigung oder kombiniert die Entblößung mit zusätzlicher manueller Befriedigung (Masturbation).
Exhibitionismus wird als zwanghaftes Verhalten angesehen, wodurch der Täter (meist männlich) sich oftmals von psychischen Spannungssituationen befreit. Der Exhibitionist versucht gezielt mit seiner Handlung Erschrecken oder gar Abscheu seines Gegenübers hervorzurufen, wodurch die Befriedigung stattfindet.
Psychologie
Sind Männer vom Exhibitionismus betroffen, gilt dies oft als Ausdruck einer verlängerten Reifungskrise bzw. als damit verbundene Ausweichhandlung. So sind viele Betroffene sozial integriert, gehen einem Beruf nach und leben beispielsweise als Familienväter in einer stabilen, harmonischen Ehe.
Seltener treten Exhibitionisten auf, die ihre Zwangstat kombiniert mit aggressiven Haltungen präsentieren. Meistens werden diese Täter von den Opfern (oder Angehörigen) angezeigt und strafrechtlich verfolgt (z.B. Exhibitionismus vor Kindern, usw.).
Formen
Der Zwang zum Exhibitionismus ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Dementsprechend kann die Häufigkeit der exhibitionistischen Handlung stark variieren: von einmal wöchentlich bis zu einmal pro Jahr. In Extremfällen können diese Zwangshandlungen auch mehrmals täglich stattfinden. Folgende Varianten können auftreten:
- Der Exhibitionist erlangt seine sexuelle Befriedigung durch das alleinige Entblößen einzelner Stellen oder gar ganzer Geschlechtsorgane.
- Der Exhibitionist holt sich seine sexuellen Reize durch das Entblößen und masturbiert in geschlossener Umgebung durch das Wiedervorstellen der Situation.
- Der Exhibitionist erlangt durch das Entblößen einen sexuellen Anreiz, es kommt zu Masturbation in der Öffentlichkeit.
Außerdem wird im Allgemeingebrauch auch die übertriebene intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit als exhibitionistische Veranlagung angesehen. Dazu zählen folgende Handlungen:
- Flitzer: Nackte Selbstdarstellung auf öffentlichen Veranstaltungen (meist Fußballspiele).
- Nudismus ("nude in public"): Spontane exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit ohne sexuellen Hintergrund.
- Flashing: Öffentliche Entblößung der weiblichen Brüste durch das Hochziehen von Kleidungsstücken. Hierbei steht die Reizsetzung im Vordergrund und weniger eine eigene, sexuelle Befriedigung.
Therapie
Es existieren verschiedene Behandlungsansätze mit unterschiedlicher, insgesamt jedoch begrenzter Evidenzlage.
Psychotherapeutische Verfahren, insbesondere verhaltenstherapeutische Ansätze, können zu einer Reduktion der Symptomatik beitragen. Ergänzend kommen je nach Einzelfall pharmakologische Optionen (z.B. SSRIs oder antiandrogene Therapien bei schweren Verläufen) in Betracht.
Selbsthilfegruppen können unterstützend wirken, ersetzen jedoch keine strukturierte Therapie.
Rechtliches
Belästigt ein Betroffener eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung, droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder auch Geldstrafe (§ 183 StGB).