Exhibitionismus
von lateinisch: exhibere – anbieten, zeigen
Synonyme: sich zur Schau stellen, sich entblößen (umgangsspr.)
Englisch: exhibitionism
Definition
Exhibitionismus ist eine Form der Paraphilie (Störung der Sexualpräferenz), bei der Betroffene lustvolle Empfindungen verspüren, sich anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten zu zeigen. Der Exhibitionismus stellt das Gegenstück zum Voyeurismus dar.
- ICD-10-Code: F65.2 – Störung der Sexualpräferenz
Hintergrund
Ein Exhibitionist zeigt – ohne eine Aufforderung seines Gegenübers – seine Geschlechtsorgane in der Öffentlichkeit. Durch diese gesetzte Handlung erlangt der Betroffene eine emotionale Befriedigung oder kombiniert die Entblößung mit zusätzlicher manueller Befriedigung (Masturbation).
Exhibitionismus wird als zwanghaftes Verhalten angesehen, wodurch der Täter (meist männlich) sich oftmals von psychischen Spannungssituationen befreit. Der Exhibitionist versucht gezielt mit seiner Handlung Erschrecken oder gar Abscheu seines Gegenübers hervorzurufen, wodurch die Befriedigung stattfindet.
Psychologie
Sind Männer vom Exhibitionismus betroffen, gilt dies oft als Ausdruck einer verlängerten Reifungskrise bzw. als damit verbundene Ausweichhandlung. So sind viele Betroffene sozial integriert, gehen einem Beruf nach und leben beispielsweise als Familienväter in einer stabilen, harmonischen Ehe.
Seltener treten Exhibitionisten auf, die ihre Zwangstat kombiniert mit aggressiven Haltungen präsentieren. Meistens werden diese Täter von den Opfern (oder Angehörigen) angezeigt und strafrechtlich verfolgt (z.B. Exhibitionismus vor Kindern, usw.).
Formen
Der Zwang zum Exhibitionismus ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Dementsprechend kann die Häufigkeit der exhibitionistischen Handlung stark variieren: von einmal wöchentlich bis zu einmal pro Jahr. In Extremfällen können diese Zwangshandlungen auch mehrmals täglich stattfinden. Folgende Varianten können auftreten:
- Der Exhibitionist erlangt seine sexuelle Befriedigung durch das alleinige Entblößen einzelner Stellen oder gar ganzer Geschlechtsorgane.
- Der Exhibitionist holt sich seine sexuellen Reize durch das Entblößen und masturbiert in geschlossener Umgebung durch das Wiedervorstellen der Situation.
- Der Exhibitionist erlangt durch das Entblößen einen sexuellen Anreiz, es kommt zu Masturbation in der Öffentlichkeit.
Außerdem wird im Allgemeingebrauch auch die übertriebene intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit als exhibitionistische Veranlagung angesehen. Dazu zählen folgende Handlungen:
- Flitzer: Nackte Selbstdarstellung auf öffentlichen Veranstaltungen (meist Fußballspiele).
- Nudismus ("nude in public"): Spontane exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit ohne sexuellen Hintergrund.
- Flashing: Öffentliche Entblößung der weiblichen Brüste durch das Hochziehen von Kleidungsstücken. Hierbei steht die Reizsetzung im Vordergrund und weniger eine eigene, sexuelle Befriedigung.
Therapie
Konkrete Therapieerfolge konnten bisher nicht nachgewiesen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich (als Betroffener) an einer der zahlreich vorhandenen Selbsthilfegruppen teilzunehmen.
Zudem können psychotherapeutische Sitzungen zu entsprechenden Verbesserungen der Zwangshaltung führen. Hierbei benutzen die Therapeuten verschiedenste Ansätze, um gegen den Exhibitionismus anzukommen.
Rechtliches
Belästigt ein Betroffener eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung, droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder auch Geldstrafe (§ 183 StGB).
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