Voyeurismus
Synonym: Spannen (umgangssprachl.)
Definition
Voyeurismus ist eine Sexualpräferenz, bei welcher der Betroffene seine sexuelle Befriedigung durch heimliches Beobachten von sexuellen Handlungen anderer erzielt. Der Voyeurismus bildet das Gegenstück zum Exhibitionismus.
- ICD-10-Code: F65.3 - Störung der Sexualpräferenz
Hintergrund
Voyeurismus ist primär nicht pathologisch, sondern in der Bevölkerung weit verbreitet. Beispiele sind Nutzer von Internetpornografie, Käufer von Erotikzeitschriften, Zuschauer von Peep-Shows etc. Die Klassifikation als Krankheit beziehungsweise Sexualstörung hängt davon ab, ob ein Leidensdruck seitens des Betroffenen oder eine soziale Beeinträchtigung anderer vorliegt.
Für viele Menschen ist der Voyeurismus ein Ersatz für die eigene Sexualität. Häufig besteht bei Voyeuren die Angst vor der eigenen Körperlichkeit und der eigenen Sexualität, bzw. für einen realen und aktiven Sexualpartner eine verantwortliche Beziehung zu übernehmen. In der Passivität des Voyeurismus fühlen die Voyeure sich geschützt und unangreifbar. Aufgrund der Zuschauerrolle haben Voyeure eine scheinbare Kontrolle über die eigene Sexualität.
Formen des Voyeurismus
- Der Voyeur erlangt seine sexuelle Befriedigung ausschließlich durch die Betrachtung fremder sexueller Handlungen.
- Der Voyeur bekommt durch die Betrachtung der fremden sexuellen Handlungen, selbst den Anreiz sexuell aktiv zu werden.
- Einige Ausprägungen des Voyeurismus beziehen sich auf unterschiedliche Sexualpraktiken, wie z.B. den Oral,- Vaginal,- oder Analverkehr.
Rechtliche Aspekte
Der Voyeurismus ist in Deutschland nur in bestimmten Fällen strafbar. Das bloße Betrachten ist für den Voyeur nicht strafbar. Wenn dieser jedoch Bildaufnahmen ohne Einwilligung macht, kann dies strafrechtliche Konsequenzen für den Voyeur haben. Geregelt ist das durch den § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) im StGB.