Elektronische Krankenakte
Synonyme: EKA, digitale Krankenakte
Englisch: digital patient record
Definition
Eine Elektronische Krankenakte (EKA) ist eine digitale Sammlung medizinischer Daten eines Patienten.
Die EKA soll die Verwaltung und das Abrufen von medizinischen Daten leichter, schneller und übersichtlicher machen und wird in Zukunft zunehmend die herkömmliche Krankenakte in Papierform ersetzen.
Inhalte
Zu den Informationen, die eine elektronische Krankenakte umfasst, gehören:
- Patientendaten
- Symptomatik
- bisheriger Krankheitsverlauf
- Diagnostik: Picture Archiving And Communication System (PACS), Radiologie-Informationssystem, Labor-Informationssystem, u.a.
- Therapien
- Angaben zu Einzelbehandlungen: durch welchen Arzt, wie lange, etc.
Verwendung
Die EKA dient der essentiellen und gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Dokumentation und wird bereits in vielen Institutionen des Gesundheitswesens (Krankenhaus, Arztpraxis, MVZ, u.a.) anstelle von (oder zusätzlich zu) der Krankenakte in Papierform verwendet.
Institutionsintern (EKA)
Bisher werden EKAs meist nur institutionsintern verwendet. Die Patientendaten werden innerhalb von einem Krankenhaus erhoben und sind auch nur dort abrufbar.
Institutionsübergreifend (EPA, EGA)
Langfristig ist wohl aber eine institutionsübergreifende Zugänglichkeit und Verwendung von EKAs denkbar. Das bedeutet, dass EKAs die in einem Krankenhaus, MVZ oder einer Arztpraxis angelegt werden, bei Bedarf auch von anderen behandelnden Ärzten in anderen Instituten des Gesundheitswesens eingesehen und editiert werden können.
Derartige behandlungsübergreifende EKAs nennen sich dann "Elektronische Patientenakten" (EPA). EPAs, zu deren Inhalt der Patient dann auch noch selbst Akteneinträge machen kann wird als "Elektronische Gesundheitsakte" (EGAs) bezeichnet. Hierzu ist ein ausgeklügeltes Sicherheitssystem nötig, das gewährt, dass sensible Patientendaten nur von berechtigten Ärzten mit bestimmten Zugriffsrechten eingesehen werden können.
um diese Funktion zu nutzen.