Elektronische Gesundheitsakte
Synonym: EGA, digitale Gesundheitsakte
Englisch: digital health record
Definition
Eine Elektronische Gesundheitsakte (EGA) ist eine digitale Sammlung medizinischer Daten zu einem Patienten. Sie soll die medizinischen Daten eines Patienten lebenslang und unabhängig von Ort und Zeit speichern und sie allen am Behandlungsprozess Beteiligten - incl. des Patienten - bedarfsgerecht präsentieren.
Differenzierung
Die Elektronische Gesundheitsakte ist eine erweiterte Form der Elektronischen Krankenakte (EKA). Sie ist nicht nur institutionsintern, sondern auch institutionsübergreifend verwendbar.
Im Gegensatz zur Elektronischen Patientenakte hat bei der EGA der Patient die alleinige Verfügungsgewalt über seine Akte und damit seine medizinischen Daten. Er alleine entscheidet, wer welche Daten in seiner Akte speichert, ändert und wer welche Informationen einsehen und nutzen darf.
Setzt man voraus, dass unabhängig von einer elektronischen Gesundheitsakte des Patienten noch beliebig viele Elektronische Patientenakten bei Ärzten und Kliniken parallel bestehen, sollte die EGA eine übergeordnete Instanz der Patientenakten bei den Leistungserbringern darstellen und diese integrieren.
Perspektivisch sollen die elektronischen Gesundheitsakten in eine einheitliche elektronische Patientenakte integriert werden.
Hintergrund
Die Gesundheitsakte gewinnt zur Zeit (2020) durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte steigende Beachtung. Von den Patienten geführte und verantwortete internetbasierte elektronische Gesundheitsakten werden schon seit dem Jahr 2000 kommerziell angeboten. Einzelne Krankenkassen stellen diese ihren Versicherten als Satzungsleistung bereit. Die gesetzliche Grundlage ist Paragraf 68 SGB V.
Literatur
- Warda, Frank: Elektronische Gesundheitsakten. Möglichkeiten für Patienten, Ärzte und Industrie. Mönchengladbach 2005, ISBN 3-938975-00-8
um diese Funktion zu nutzen.